Seit dem 4. Dezember 1996 gilt in Deutschland die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), die Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften für die Arbeit an Bildschirmen enthält. Die Bildschirmarbeitsverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien für Bildschirmarbeit. Die Abschnitte 15 und 16 des Anhangs enthalten Vorschriften für die Beleuchtung an Bildschirmarbeitsplätzen.
Abschnitt 15:
„Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.“
Abschnitt 16:
„Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.“

