Um bei der Straßenbeleuchtung Energie zu sparen, kann in verkehrsschwachen Zeiten der Halbnachtbetrieb eingeschaltet werden. Dabei wird die Lampenleistung verringert. Es dürfen jedoch keine einlampigen Leuchten abgeschaltet werden – der Halbnachtbetrieb ist nur bei zwei oder mehreren Leuchten auf einem Mast oder bei zweilampigen Leuchten möglich.