Die Mitglieder im AK Notbeleuchtung des ZVEI Fachverbandes Elektroleuchten erkennen die Wettbewerbsregeln des Fachverbandes Elektroleuchten eingetragen beim Bundeskartellamt ausdrücklich an.
Sie verpflichten sich zu wahrheitsgemäßen Aussagen in der Werbung und der technischen Beratung. Sie bestätigen, dass die von ihnen hergestellten und/oder in Verkehr gebrachten Notleuchten und Notbeleuchtungsanlagen, sowie deren Planung und Beratung den jeweils geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik entsprechen.