Die Mitglieder im AK Notbeleuchtung des ZVEI Fachverbandes Elektroleuchten erkennen die Wettbewerbsregeln des Fachverbandes Elektroleuchten – eingetragen beim Bundeskartellamt – ausdrücklich an.
Sie verpflichten sich zu wahrheitsgemäßen Aussagen in der Werbung und der technischen Beratung. Sie bestätigen, dass die von ihnen hergestellten und/oder in Verkehr gebrachten Notleuchten und Notbeleuchtungsanlagen, sowie deren Planung und Beratung den jeweils geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

