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Batterien- und Elektrogeräterücknahme

Entsorgungs- und Rückgabehinweis

Elektro- und Elektronikgeräten enthalten einerseits Schadstoffe, die unter Umständen die Gesundheit und unsere Umwelt gefährden können, und andererseits wertvolle Ressourcen, die durch Ihre Mitwirkung einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Daher sind Elektro-Altgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. Hierauf weist das nachfolgend abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne hin, mit welchem Elektro- und Elektronikgeräte gekennzeichnet sind. 

Ihre Rückgabepflicht für Elektro-Altgeräte

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) besteht die gesetzliche Pflicht, Elektro-Altgeräte, mithin auch Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren (mit Ausnahme von Glühlampen) fach- und umweltgerecht zu entsorgen und an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben. Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Die Sammel- und Rückgabestellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob die Altgeräte aufgearbeitet und wiederverwendet werden können. Sollte eine Wiederverwendung nicht möglich sein, werden die Schadstoffe aus den Geräten beseitigt und wertvolle Ressourcen einer Verwertung zugeführt. 

 

Nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen insbesondere:

  • Lampen und Leuchten
  • Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
  • Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
  • Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
  • LED-Lampen
  • Batterien und Akkus

Leicht entnehmbare Leuchtmittel bzw. Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor Abgabe des Altgeräts zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Gleiches gilt für leicht entnehmbare Altbatterien und Altakkumulatoren (Altakkus) sowie solche, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Nähere Hinweise zur Batterieentsorgung finden Sie unter https://www.lampenwelt.de/batteriegesetz.

Im Hausmüll entsorgt werden dürfen Glühlampen und Halogen-Glühlampen. Sollten sie sich nicht sicher sein, um welchen Lampentyp es sich handelt, geben Sie diesen bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab oder nutzen Sie ggf. unsere Rücknahmeangebote (siehe unten).

 

Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt 

Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät haben Sie die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben. 
Ist Ort der Abgabe Ihr privater Haushalt, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung. Hierfür können Sie bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben. 
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB), gilt einschränkend: 

  • Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt. 
  • Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Abschnitt. 

Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html 
Bitte teilen Sie uns bei Abschluss des Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät mit, ob Sie bei dessen Auslieferung ein Elektro-Altgerät zurückgeben möchten.  
Zur Erfüllung dieser Rücknahmepflicht haben wir unseren Servicepartner, die WEEE Return GmbH (https://weee-return.de) eingeschaltet. Eine Abholung eines Altgerätes können Sie unter WEEE Return (weee-return.de) über unseren Servicedienstleister WEEE Return GmbH anmelden. Hierfür benötigen Sie die Daten zu Ihrem getätigten Kauf. Nach Abschluss des Kaufvertrages erhalten Sie in der Bestellbestätigungsmail den Link zur Generierung des Abholauftrags. Zur Abholung des Altgeräts können Sie einen Termin mit dem Versanddienstleister oder entsprechend dem Spediteur vereinbaren. 
Sofern Sie Fragen zur Abholung haben, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse weee-return@remondis.de an den Kundenservice unseres Servicedienstleisters WEEE Return GmbH wenden.  

 

Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten 

Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 (beispielsweise Lampen und Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Elektro-Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt (Lampe gegen Lampe; nicht Lampe gegen Mikrowelle), unentgeltlich zurückzugeben. 
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer ist in diesem Fall auf drei (3) Altgeräte pro Geräteart beschränkt. 
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe 

  • von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6 und
  • von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, 

durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer. 
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu. Gerne können Sie die Rücknahmestellen auch unter der E-Mail-Adresse weee-return@remondis.de erfragen. 
Zur Erfüllung dieser Rücknahmepflicht haben wir unseren Servicepartner, die WEEE Return GmbH (https://weee-return.de) eingeschaltet. Ihr ausgedientes Elektro-Altgerät können Sie kostenfrei an einer Rücknahmestelle dieses Servicepartners abgeben. Die nächste Rücknahmestelle des Servicepartners finden Sie auf der Internetseite der WEEE-Return GmbH. Gerne können Sie die Rücknahmestellen auch unter der E-Mail-Adresse weee-return@remondis.de erfragen.  
Sollte sich keine der Rücknahmestellen in Ihrer Nähe befinden, ist es ebenfalls möglich, dass Sie Altgeräte mit einer Kantenlänge von größer als 25 Zentimetern dem Servicepartner WEEE Return GmbH mittels eines Paketdienstes kostenlos zusenden. Hierfür wenden Sie sich bitte an unseren Servicedienstleister WEEE Return GmbH unter weee-return@remondis.de
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Versendung von Leuchtmitteln, die gefährliche Stoffe enthalten, wie z. B. Energiesparlampen (Quecksilber), nicht mittels eines Paketdienstes möglich ist. Für den Fall, dass Sie ein Altgerät auf dem Versandweg zurückgeben wollen oder ein Leuchtmittel, das gefährliche Stoffe enthält, abgeben möchten, nehmen Sie bitte unter der E-Mail-Adresse weee-return@remondis.de Kontakt mit unserem Servicepartner auf. 

 

Zusätzliche Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten bei zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen 

Ihr ausgedientes Elektro-Altgerät können Sie kostenfrei an einer Rücknahmestelle unseres Servicepartners WEEE Return GmbH abgeben. Die nächste Rücknahmestelle des Servicepartners finden Sie auf der Internetseite der WEEE Return GmbH.  
Alternativ können Sie Ihr Altgerät bei Ihrem lokalen Wertstoffhof oder den sonstigen zugelassenen Sammel- und Recyclingstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Die zugelassenen Sammel- und Recyclingstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.stiftung-ear.de/de/startseite 
Falls Sie Hilfe bei Suche nach einer zugelassenen Sammel- und Rücknahmestelle in ihrer Nähe benötigen, hilft Ihnen zudem auch unser Kundenservice über das Kontaktformular gerne weiter. 

 

Richtiger Umgang mit zu Bruch gegangenen Energiesparlampen 

Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Quecksilber, die jedoch deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, so dass sie keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Dennoch sollte man einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, falls eine Energiesparlampe zu Bruch geht: 

  • Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Tuch auf. 
  • Verpacken Sie die Bruchstücke luftdicht in einer Plastiktüte oder einem Einmachglas.
  • Bringen Sie diese zur Schadstoffsammelstelle.
  • Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend das Zimmer für 20 bis 30 Minuten.
  • Benutzen Sie keinen Staubsauger, um die Bruchstücke aufzunehmen. 

Weitere Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage unseres Servicepartners WEEE Return GmbH unter folgendem Link: www.weee-return.de

 

Datenschutz: Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Entsorgung von Altgeräten 

Bitte beachten Sie, dass jeder Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich ist. 
Als Hersteller im Sinne des Elektro- und Elektronikgesetzes ist die Lampenwelt GmbH bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (Nordostpark 72, 90411 Nürnberg) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: WEEE-Reg.-Nr. DE 63952051. 

 

Berichts- und Informationspflichten für Hersteller 

Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz.