Das neue Energielabel für Elektrogeräte gilt europaweit allgemein ab dem 1. März 2021, bei Leuchten aber erst ab dem 1. September 2021. Bis zum 1. März 2023 werden beide Label parallel existieren. Viele Hersteller steigen jedoch schon früher um. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum neuen Energielabel und zeigen, was sich ändert – und was bleibt.
Warum gibt es ein neues Energielabel?
Elektrogeräte, Leuchten und Leuchtmittel wurden in der jüngsten Vergangenheit immer energieeffizienter. Das führte dazu, dass alle Geräte als effizient galten. So entstanden die sich kaum unterscheidenden Energieeffizienzklassen A+, A++ oder A+++. Das neue Energielabel von 2021 dient dazu, die Unterschiede für Verbraucher wieder transparenter zu machen. Dazu werden alle Geräte neu bewertet.
Was ist der Unterschied zum alten Energielabel?
A+, A++ und A+++ (die Plusklassen) gibt es mit dem neuen Label 2021 nicht mehr, sondern nur noch die Klassen A bis G. Die Klasse A ist dabei zunächst leergeblieben, um in Zukunft noch energieeffizientere Geräte zu kennzeichnen. Deswegen wurden selbst die effizientesten Lampen und Leuchten mit den Energieeffizienzklassen B und C versehen. Inzwischen gibt es jedoch bereits LED-Leuchtmittel, welche die Energieeffizienzklasse A erreichen. Diese sind mit einer Lichtausbeute von rund 200 lm/W etwa doppelt so effizient wie eine gute „normale“ LED-Lampe.
Zusätzlich gibt es ab sofort einen QR-Code, welcher weitere Energieeffizienzinfos aus der Online-Datenbank EPREL abruft. Die Eintragung ist für Hersteller verbindlich.
Energielabel-Vergleich: So sieht das neue Energielabel aus
Das alte Effizienzlabel
Alte Energieeffizienzklasse
Kilowattstunden pro 1.000 Stunden Nutzungsdauer
Das neue Effizienzlabel
Neu berechnete Energieeffizienzklasse
Kilowattstunden pro 1.000 Stunden Nutzungsdauer
QR-Code zur Abrufung von Effizienzdaten aus der EPREL-Datenbank
Energielabel 2021: Kann ich alte und neue Energieklasse vergleichen?
Die Effizienzklasse wird bei jeder Leuchte mit neuen Testverfahren neu bestimmt. Deshalb sind alte und neue Energieklasse kaum miteinander vergleichbar. Beispielsweise wird dem Energieverbrauch das externe Netzteil hinzugefügt, wodurch die Gesamteffizienz gesenkt wird.
Zudem blieb die Energieklasse A mit dem Wechsel auf das neue Energielabel zunächst leer – erst die Leuchtmittel der neuesten Generation erfüllen die strengen Kriterien der Energieeffizienzklasse A.
Sind mit dem neuen Energielabel Leuchten weniger effizient?
Nein, sie sind nach wie vor energieeffizient. Das neue Effizienzlabel ist hinsichtlich der Testverfahren strenger und mit Blick auf die Zukunft entworfen worden. Nach heutigen Maßstäben sind die effizienten Produkte nach dem alten Energielabel auch nach der Umstellung genauso effizient.
Welche Geräte erhalten das neue EU-Energielabel?
Alle Elektrogeräte, die ein altes EU-Energieeffizienzlabel besitzen, haben auch ein neues. Dazu zählen neben Leuchten und Leuchtmitteln z. B. TV-Geräte oder Haushalts-Elektrogeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke.
Aufgrund neuer Testverfahren für alle Elektrogeräte kann ein direkter Vergleich von alter und neuer Energieeffizienzklasse nicht pauschal gemacht werden.
Gibt es jetzt kein A mehr?
Das galt nur vorübergehend. Die Energieeffizienzklasse A gibt es nach wie vor und wird von hocheffizienten LED-Lampen erreicht.
Wird es das alte Energielabel für Leuchten ab dem 1. September gar nicht mehr geben?
Da Produkte mit altem Label noch im Abverkauf sind, werden voraussichtlich bis einschließlich 2023 neues und altes Label parallel existieren, sodass auch nach wie vor Plusklassen auftauchen können.
Warum hat mein Produkt kein Energielabel?
Hierzu muss man zwischen folgenden Produktarten unterscheiden:
1. Lichtquelle: das Leuchtmittel kann nicht entnommen oder ersetzt werden, beispielsweise bei LED-Stripes. Ein solches Produkt erhält ein Energielabel.
2. Umgebendes Produkt: das oder die Leuchtmittel können entnommen und ersetzt werden, beispielsweise bei einer Tischleuchte mit E27-Fassung.
Hier erhält nur das einsetzbare Leuchtmittel ein Energielabel.
3. Reine LED-Leuchten: die Lichtquelle kann zu Prüfungszwecken entnommen, aber nicht ersetzt werden,
beispielsweise bei einer LED-Deckenleuchte. Bei diesen wird lediglich die Energieeffizienzklasse des verbauten LED-Moduls bestimmt.
Ein Energielabel wird nicht angegeben.
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