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Wenn Sie an Leuchtmittel denken, dann hoffentlich an LED. Oder gehören Sie etwa zu den Menschen, die der guten, alten Glühbirne noch hinterhertrauern? Das brauchen Sie doch nicht. Falls Sie es noch nicht wussten: Die moderne LED-Technik kann von der Optik und der Lichtwirkung her alles, was ihre Vorgänger auch konnten. Aber eins nach dem anderen. Starten wir zuerst mit einem Überblick, was es überhaupt alles für Lampen gibt.
Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeberbeitrag: Glühlampen und ihre modernen Alternativen.
Sie wollen den Überblick? Bitte sehr. Ganz einfach zusammengefasst kann man sagen: Es gibt Temperaturstrahler, Entladungslampen, LED und OLED. Was sich dahinter verbirgt, fragen Sie? Das beantworten wir Ihnen gerne:
Die Zeiten, in denen Sie alle Nase lange Ihre Lampe wechseln mussten, sind endgültig vorbei. Mit der modernen LED-Technik haben Sie den Luxus, kaum noch wechseln zu müssen. Aber das lässt sich noch steigern: Es gibt auch Leuchten, bei denen das Leuchtmittel fest verbaut ist. Da muss ich ja die ganze Leuchte entsorgen, werden Sie jetzt sicher denken. Stimmt. Aber erst nach ca. 50.000 Stunden. Bei einer täglichen Nutzung von 4 Stunden macht das fast 35 Jahre. Dann werden Sie sicher schon längst Lust auf eine neue Leuchte haben.
Gut zu wissen: Durch die moderne LED-Technik, die in Leuchten fest verbaut werden kann, haben die Designer viel mehr Spielraum, kreative Ideen umzusetzen. Wo früher Lampensockel und Leuchtmittel das Design einer Leuchte mitbestimmten, nehmen sich Licht emittierenden Dioden deutlich zurück – weil sie es können.
Eigentlich ganz einfach. Strom aus, altes Leuchtmittel raus, neues rein und Strom wieder an. Aber natürlich werden sie fragen: Was ist, wenn ich auf LED umsteigen möchte? Das ist gar kein Problem. Mit Retrofits. Das sind LED-Lampen, die dieselben genormten Sockel haben wie ihre Vorgänger – zum Beispiel die Glühlampe und die Halogenlampe. Wenn Sie für Ihre Leuchte immer eine Glühlampe mit einer E27-Fassung benutzt haben, kaufen Sie jetzt einfach eine LED-Lampe mit derselben Fassung. So einfach ist das.
Und was ist mit der Helligkeit? Das ist eine berechtigte Frage. Denn schließlich wollen Sie ja dasselbe gemütliche Licht in Ihrem Wohnzimmer haben wie vorher auch. Dafür gibt es Vergleichswerte im Shop unter den Produktdetails. Früher haben Sie auf Watt geschaut, jetzt ist der Lumenwert entscheidend. Sie können sich grob merken: Die Wattzahl einer Glühlampe mit zehn multipliziert ergibt den ungefähren Lumenwert.
Nichts geht über Gemütlichkeit. Das Licht spielt da eine große Rolle. Wenn es gedimmt werden kann, umso besser. Primär können Glühlampen und Hochvolt-Halogenlampen problemlos gedimmt werden. Alle anderen Leuchtmittel müssen als dimmbar gekennzeichnet sein. Das entnehmen Sie den Produktdetails und der Verpackung.
Tipp: Eine Lampe, die als dimmbar gekennzeichnet ist, kann nicht automatisch mit jedem Dimmer. Der muss schon kompatibel sein. Sonst kann das Leuchtmittel flackern, dimmt nicht schön oder geht im schlimmsten Fall sogar kaputt. Sie möchten wissen, was zusammenpasst? Unsere Fachberatung hilft Ihnen gerne. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
Alle Leuchtmittel werden bis zu einem gewissen Grad heiß, auch LED-Lampen. Deshalb werden Halbleiterbauteile entsprechend mit Kühlkörpern ausgestattet. So heiß wie früher die Glühlampe werden LEDs allerdings nicht.
Da hat ganz klar ein Leuchtmittel die Nase um Längen vorn. Sie ahnen es? Die LED-Lampe. Warum sie Ihr Portemonnaie schont, hat viele Gründe:
Interessant für Businesskunden: Ein sparsames Leuchtmittel, das allerdings nur für die Industrie gedacht ist, heißt Niederdruck-Natriumdampflampe. Neben Industrieaußenflächen werden damit auch Zebrastreifen ausgeleuchtet. Typisch für diese Lampen ist ein gelbes Licht mit extrem schlechter Farbwiedergabe.
Das sind Leuchtmittel mit einer speziellen Lichtfarbe. Hintergrund: Man unterscheidet ganz grob zwischen drei Lichtfarben. Das sind:
Wenn Sie eine Tageslichtlampe kaufen – zum Beispiel mit 6.500 Kelvin – dann kann das schon sehr kühl und bläulich wirken. Man muss wissen: Häufig stellen sich Kunden natürliches Tageslicht vor und sind dann vom künstlichen Tageslicht enttäuscht. Denn sie erwarten oft fälschlicherweise ein warmes Licht. Dieses Empfinden gilt zumindest für Mitteleuropäer. In heißen Ländern wie China oder Afrika sind diese Leuchtmittel tatsächlich sehr beliebt. Sie fragen sich, wofür Sie dann eigentlich eines Tageslichtlampe gebrauchen können? Für Nutzräume wie den Keller sind sie optimal.
Ein Glück müssen Sie sich heute nicht mehr entscheiden. Für gemütlich schummriges Licht. Oder für helles Licht zum Arbeiten – smarte Leuchtmittel machen es möglich. Mit ihnen können Sie nach Herzenslust switchen zwischen Warmweiß, Tageslichtweiß oder auch Multicolor. 16 Millionen Farben sind zum Beispiel bei LED-Lampen von Philips Hue möglich. Steuerbar über eine Smartphone-App können beliebig Lichtszenarien festgelegt und je nach Stimmung abgerufen werden.
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Früher wurden ausgediente Glühlampen einfach im Hausmüll entsorgt. So leicht ist es heute leider nicht mehr. Seit dem Beginn des Glühlampenverbots und den effizienteren Leuchtmitteln gibt es einige Dinge zu beachten. LED-Lampen, Leuchtstofflampen und Energiesparlampen haben oftmals Bauteile, die als Sondermüll entsorgt werden müssen.
Die Regel ist eigentlich ganz einfach: Ist ein Leuchtmittel mit diesem Symbol gekennzeichnet, darf es nicht in den normalen Hausmüll, sondern muss speziell entsorgt werden. Denn dann greift das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Die Entsorgung ist auf Wertstoffhöfen und bei Elektrofachhändlern kostenlos möglich. Auch Wohnraumleuchten sind dort zu entsorgen – unabhängig davon, ob es sich dabei um Leuchten mit festverbauten LEDs oder um Leuchten mit separatem Leuchtmittel handelt.
LED-Lampen schon mal nicht. Und das ist ein weiterer Vorteil von vielen. Quecksilber enthalten ist in diesen Leuchtmitteln:
Die Zeiten der Glühbirne sind schon lange passé. Seit dem 1. September 2018 haben auch Halogenlampen keine rosige Zukunft mehr vor sich. Denn an diesem Stichtag trat die sechste und letzte Stufe der EU-Lampenverordnung in Kraft. Was das bedeutet? Dass alle Lampen mit ungebündeltem Licht nun mindestens die Energieeffizienzklasse B aufweisen müssen. Das entspricht einem Aus für alle entsprechenden Hochvolt-Halogenlampen.
Nicht betroffen von der EU-Verordnung sind:
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