Einbauleuchten außen

Einbauleuchten für Produktions- und Lagerhallen

Gewerbebeleuchtung muss sowohl im Außen- wie auch im Innenbereich bestimmte Anforderungen und Vorschriften erfüllen. Egal, ob es sich um Deckenleuchten, Strahler oder Einbauleuchten handelt, sie müssen nicht nur gutes Licht für die Arbeit in und um die Produktions- und Lagerhallen liefern, sondern auch gerüstet sein für äußere Einflüsse wie Regen, Staub, Hitze, Feuchtigkeit, die sowohl außerhalb als auch innerhalb der Hallen auf die Beleuchtungselemente einwirken können.

Einbauleuchten mit IP-Schutz

Einbauleuchten sind im privaten wie auch gewerblichen Gebrauch praktisch, wenn man möglichst wenig von der Leuchte selbst sehen soll, dafür aber maximale Lichtstärke erreichen möchte. Werden Einbauleuchten im Außenbereich genutzt, müssen sie wie alle anderen Außenleuchten auch einen bestimmte Schutzart „IP“ (Ingress Protection, dt. Eindringschutz) aufweisen. Diese gibt an, bis zu welchem Grad die Einbauleuchte vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und Fremdkörpern geschützt ist. Die niedrigste Schutzart für Einbauleuchten im Außenbereich sollte IP 44 sein. Die erste Ziffer gibt dabei an, dass die Einbauleuchte gegen das Eindringen von Fremdkörpern, die größer als 1 mm sind, geschützt ist. Anhand der zweiten Ziffer erfährt man, inwiefern die Einbauleuchte gegen Feuchtigkeit geschützt ist; in diesem Fall gegen Spritzwasser aus allen Richtungen.

Praktische Einbauleuchten für die Außenbeleuchtung

Einbauleuchten können in Wand und Boden eingebaut werden und dort als nützliche Beleuchtungshelfer dienen. So sind Einbauleuchten z. B. an Treppen häufig anzutreffen, denn ohne selbst in den Vordergrund zu treten, spenden sie Licht für das sichere Treppensteigen. Spezielle Boden-Einbauleuchten, die besonders robust gebaut sind, können sogar befahren werden. Für frequentierte öffentliche Bereiche sind solche Einbauleuchten eine praktische und platzsparende Beleuchtungslösung.

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