
Ausdrucksstarkes und funktionales Licht angepasst an Ihre Räume
Hotel-Beleuchtung
Ein Hotelbesuch ist ein Highlight – vor allem für Urlauber. Aber auch im beruflichen Rahmen können Konferenzen in ausgewählten Hotels zum Ereignis werden. Um das zu erreichen, unterstützt eine raffinierte Lichtplanung dabei dem Gast nicht nur ein kompromissloses Erlebnis zu bieten, sondern auch durch variantenreiche, interessante Lichtinszenierungen emotional zu berühren und zu begeistern.
Worauf muss man bei der Hotel-Beleuchtung besonders achten?
Die Beleuchtungsplanung im Hotel ist keine einfache Aufgabe. Neben komplexen Vorschriften muss jeder Raum an die individuellen Bedürfnisse der Gäste angepasst werden.

Lobby, Restaurant und Bar

Zimmer

Außenbeleuchtung

Konferenzräume
Zu beachten sind außerdem die gesetzlichen Vorgaben für Konferenzräume:
Beleuchtungsanforderung nach DIN EN 12464-1


Art des Raumes, Sehaufgabe oder Tätigkeit | Beleuchtungsstärke | Blendung (UGRL) | Gleichmäßigkeit (U0) | Farbwiedergabe (Ra) | Spezifische Bedingungen |
---|---|---|---|---|---|
Konferenz- und Besprechungsräume | 500 | 19 | 0,60 | 80 | Beleuchtung sollte regelbar sein |
Art des Raumes, Sehaufgabe oder Tätigkeit | Konferenz- und Besprechungsräume |
---|---|
Beleuchtungsstärke | 500 |
Blendung (UGRL) | 19 |
Gleichmäßigkeit (U0) | 0,60 |
Farbwiedergabe (Ra) | 80 |
Spezifische Bedingungen | Beleuchtung sollte regelbar sein |
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Deckenleuchten

Hängeleuchten

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Gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Vorgaben sind dem Lichtplaner bestens vertraut. So gibt es z. B. Vorgaben zur Beleuchtungsstärke nach DIN EN 12464-1:
- Empfangs-/Kassentheke, Portiertheke: 300 Em
- Küchen: 500 Em
- Buffet: 300 Em
- Restaurants, Speiseräume, Funktionsräume * Selbstbedienungsrestaurants: 200 Em
- Konferenzräume: 500 Em
- Flure: 100 Em
Ebenfalls unerlässlich ist eine ausgezeichnete Notbeleuchtung zur Ausschilderung der Fluchtwege, die durch DIN-EN-1838 und rund 30 weitere Normen, Vorschriften und Richtlinien vorgeschrieben wird.
Das passende Sortiment an konformen Notleuchten gibt es ebenfalls
im One-Stop-Shop und -Beratungsservice von Lampenwelt Professional.

Gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Vorgaben sind dem Lichtplaner bestens vertraut. So gibt es z. B. Vorgaben zur Beleuchtungsstärke nach DIN EN 12464-1:
- Empfangs-/Kassentheke, Portiertheke: 300 Em
- Küchen: 500 Em
- Buffet: 300 Em
- Restaurants, Speiseräume, Funktionsräume * Selbstbedienungsrestaurants: 200 Em
- Konferenzräume: 500 Em
- Flure: 100 Em
Ebenfalls unerlässlich ist eine ausgezeichnete Notbeleuchtung zur Ausschilderung der Fluchtwege, die durch DIN-EN-1838 und rund 30 weitere Normen, Vorschriften und Richtlinien vorgeschrieben wird.
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Einige Referenzprojekte
Lampenwelt Lichtplanung
Lampenwelt Professional hat bereits bei mehreren Hotels mitgewirkt. So wurden die Zimmer des Hotels Kohlmayr in Österreich mithilfe der Lichtplanung von Lampenwelt Professional erneuert. Lampenwelt arbeitet bereits seit mehreren Jahren mit der Coffee House Kette “Coffee Fellows” sehr eng zusammen. Seit 2019 betreibt Coffee Fellows auch ein Hotel in Dortmund und plant weitere in naher Zukunft.


Unsere Projekt- & Lichtplaner
Lichtplanung für Ihr Projekt- Herstellerunabhängig
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Mehrere Qualitäts- und Preisklassen - Fokus auf Kostenreduzierung
Optimierung von Montageabläufen
Das Lampenwelt Professional Team ist gern für Sie da, wenn Sie Fragen zu Produkten oder Dienstleistungen haben.
+49 (0) 30 - 311 996 99
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Sebastian Buttgereit

Lisa Seibert

Marco Bitzen

Ronny Pforr