Wandleuchten sind bekannt dafür, dass sie durch das indirekte Licht, das sie spenden, für eine angenehme Atmosphäre und Lichtstimmung sorgen. Diese positive Wirkung von Wandleuchten kann man nicht nur auf dem Gebiet der Wohnraumbeleuchtung ausnutzen, sondern auch, wenn es um die stimmungsvolle und normgerechte Beleuchtung von Büro- und Geschäftsräumen geht. Büro-Wandleuchten können aufgrund ihrer Optik und ihrer Lichtwirkung die Räumlichkeiten individuell gestalten, aufwerten und eventuell Ausstellungsstücke für Geschäftspartner und Kunden hervorheben und im rechten Licht präsentieren.
Die Bürobeleuchtung unterliegt in Deutschland bestimmten Vorschriften (EN 12464 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“), was die Beleuchtungsstärke und somit die Ausstattung mit unterschiedlichen Büroleuchten betrifft. Die Allgemeinbeleuchtung, zu der auch die Büro-Wandleuchten zählen würden, muss eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux erreichen. Um dies zu erreichen, können z. B. Deckenleuchten in Kombination mit Wandleuchten verwendet werden. Die Beleuchtungsstärke von 500 Lux muss an jedem einzelnen Bildschirmarbeitsplatz noch einmal um 200-300 Lux ergänzt werden. Diese Aufgabe übernehmen meistens spezielle Arbeitsplatzleuchten oder Schreibtischleuchten. Für alle Leuchtenarten im Büro gilt, dass sie zwar ausreichend Helligkeit erzeugen müssen, aber auf keinen Fall blenden dürfen.
Im Gegensatz zu Wandleuchten, die für das Wohnzimmer oder den Flur zu Hause genutzt werden, sind Büro-Wandleuchten meist von einer schlichteren und etwas kühleren Optik. Diese strahlt eine besondere Professionalität und Seriosität aus. Die große Auswahl an Wandleuchten für Büro- und Geschäftsräume macht es dem Einrichter leicht, die passende Leuchte für jedes Büro zu finden.
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